- gebührenpflichtig
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ge|büh|ren|pflich|tig [gə'by:rənpf̮lɪçtɪç] <Adj.>:mit einer Gebühr verbunden /Ggs. gebührenfrei/: das Ausstellen eines Reisepasses ist gebührenpflichtig.* * *
ge|büh|ren|pflich|tig 〈Adj.〉 mit der Verpflichtung verbunden, eine Gebühr zu zahlen, nicht kostenlos ● \gebührenpflichtige Verwarnung* * *
ge|büh|ren|pflich|tig <Adj.>:[für den Empfänger] mit der Pflicht zur Zahlung einer Gebühr verbunden:sie erhielt von dem Polizisten eine -e Verwarnung;jmdn. g. verwarnen.* * *
ge|büh|ren|pflich|tig <Adj.>: [für den Empfänger] mit der Pflicht zur Zahlung einer Gebühr verbunden: sie erhielt von dem Polizisten eine -e Verwarnung; jmdn. g. verwarnen; -e Dienstsache (Postw.früher; amtliche Mitteilung, für die der Empfänger die Portogebühren bezahlen muss); Die Parkuhren sind nur bis 19 Uhr g. (man muss beim Parken nur bis 19 Uhr Geld einwerfen; Stuttgarter Zeitung 11. 10. 89, 27).
Universal-Lexikon. 2012.